AGB

§1 Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Kunden der Decrypta Technologies GmbH. Kunden im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, juristische Person oder juristische Person des öffentlichen Rechts, die die Software „Wallet-Inspector“ (im Folgenden WALLET-INSPECTOR genannt) zu Zwecken erwerben möchte, die privat oder einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Rechtsbeziehungen der Decrypta Technologies GmbH zu diesen Kunden richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

§2 Anwendbares Recht

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch. Von der Decrypta Technologies GmbH zur Verfügung gestellte Versionen dieser AGB in anderen Sprachen sind lediglich Übersetzungen. Für die Auslegung der AGB ist ausschließlich die Originalfassung in deutscher Sprache maßgeblich.

§3 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kunden und der Decrypta Technologies GmbH ist der Erwerb eines einfachen Nutzungsrechts an der WALLET-INSPECTOR-Software, im Folgenden Lizenz genannt. Die Lizenz berechtigt den Erwerber, die WALLET-INSPECTOR-Software im Rahmen der Lizenzbestimmungen zu nutzen. Der Kunde kann eine Lizenz für einen einzelnen Computer oder für mehrere Computer erwerben. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung eines erworbenen Linzenzschlüssels ist nicht gestattet.

§4 Übergabe der Lizenz an den Kunden

Die Überlassung der Lizenz erfolgt durch Übersendung des Lizenzschlüssels (grds. per E-Mail) an den Kunden. Voraussetzung für die wirksame Übermittlung ist das Einverständnis des Kunden mit den Lizenzbedingungen des Lizenzgebers.

§5 Eigenschaften der WALLET-INSPECTOR-Software

Der Kunde kann sich im Rahmen des „Try Before You Buy“-Modells (siehe §6) über den Leistungsumfang der WALLET-INSPECTOR-Software informieren. Die vertraglich zugesicherten Eigenschaften der WALLET-INSPECTOR-Software gehen nicht über den Umfang der während der Testphase zur Verfügung gestellten und nutzbaren Funktionen hinaus. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Funktionen, die während der Testphase aus technischen Gründen nicht zur Verfügung standen (siehe §6).

§6 Das „Try Before You Buy“-Modell

Der Kunde kann die WALLET-INSPECTOR-Software kostenlos von den Websites www.wallet-inspector.com herunterladen und die Software kostenlos nutzen. Dem Nutzer stehen dauerhaft alle Funktionen der WALLET-INSPECTOR-Software zur Verfügung, mit Ausnahme der Funktionen: „mehr als 10 Transaktionen abrufen“ und „Exporte ins CSV Format“. Der Käufer sollte die WALLET-INSPECTOR-Software vorab testen, um festzustellen, ob sie seinen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Insbesondere muss der Kunde feststellen, ob die WALLET-INSPECTOR-Software unter seinem Betriebssystem und in der von ihm gewünschten Hardware- und Softwareumgebung läuft. Er verpflichtet sich, eine Lizenz für die WALLET-INSPECTOR-Software erst dann zu erwerben, wenn er sich vergewissert hat, dass er die vorgenannten Fragen mit „ja“ beantworten kann.

§7 Abschluss des Kaufvertrages

Durch einen Klick auf den Link „Bestellen“ wird der Nutzer zum Online-Shop weitergeleitet. Durch Anklicken des Links „Liefer- und Zahlungsbedingungen“ auf der Seite des Online-Shops kann der Kunde Informationen über den Ablauf einer Bestellung abrufen. Durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen ihm und der Decrypta Technologies GmbH ab.

Die Decrypta Technologies GmbH nimmt das Angebot durch Zusendung des Lizenzschlüssels per E-Mail an den Kunden an.

§8 Rücktrittsrecht

Die vom Kunden erworbene Lizenz bzw. Lizenzschlüssel für die Software WALLET-INSPECTOR kann aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht in Bezug auf die Lizenz zu.

§9 Datensicherung

Die Decrypta Technologies GmbH weist den Kunden auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Datensicherung hin.

§10 Nacherfüllung und Fehlermeldung

Wird ein Mangel an der WALLET-INSPECTOR-Software festgestellt, ist der Kunde zunächst verpflichtet, der Decrypta Technologies GmbH den vermuteten Mangel per E-Mail an die Adresse office(at)wallet-inspector.com mitzuteilen. Der Support wird daraufhin den Sachverhalt prüfen und, sofern möglich und erforderlich, dem Kunden eine verbesserte Version der WALLET-INSPECTOR-Software zur Verfügung stellen.

§11 Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz

Der Kunde kann den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz in den Grenzen des §12 verlangen, wenn und soweit:

-der Mangel nicht behoben werden kann

-der Mangel nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist behoben wird

-die Nacherfüllung verweigert wird

-die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Kunden unzumutbar ist.

Wählt der Kunde die Minderung des Kaufpreises, so mindert sich der Preis in dem Verhältnis, in dem der Wert der WALLET-INSPECTOR-Software in mangelfreiem Zustand zu dem Wert in tatsächlichem Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses steht. Die vorstehende Regelung gilt sinngemäß für den USB-Tresors.

§12 Schadensersatz- und Haftungsbeschränkung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Ansprüche des Kunden gegen Decrypta Technologies GmbH auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs. Sie gelten jedoch nicht für die Haftung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Decrypta Technologies GmbH haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die auf leichter Fahrlässigkeit der Decrypta Technologies GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorstehende Regelung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Haftet die Decrypta Technologies GmbH für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Die Haftung erstreckt sich nur auf den nach den Umständen typischen Schaden. Die Höhe der Haftung ist auf den gezahlten Kaufpreis begrenzt.

Bei Verlust von Daten wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Decrypta Technologies GmbH haften auch persönlich nur im Umfang der in §12 genannten Beschränkungen.

§13 Sonstiges

Abweichende Regelungen oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Schwerte, 20.12.2023

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